Am 19.07.2016 hat die EU Kommission festgestellt, dass Daimler, MAN, DAF, Iveco und Volvo/Renault illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und eine Rekordbuße von 2,93 Milliarden Euro verhängt. Gegen Scania läuft zur Zeit das Kartellverfahren noch.
Trotz des schwebenden Verfahrens gehen wir davon aus, dass auch Fahrzeuge von Scania betroffen sein werden.
Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass ein illegales Kartell gebildet wurde, ergeben sich für deren Kunden Regressansprüche.
Wir führen zahlreiche Klage mit tausenden von Ansprüchen. Diese Klagen haben wir zum Landgericht München I eingereicht.
Es liegen vor allem bereits zwei vollständig obsiegende Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart sowie des Oberlandesgericht Schleswig vor.
In über 30 anderen LKW-Kartell-Verfahren vor dem Landgericht München wurden sog. Beweisbeschlüsse erlassen.
Dies ist Ausdruck dessen, dass die Haftung dem Grunde nach als gegeben angesehen wird und das Gericht sich hinsichtlich der Höhe sachverständigen Rat einholt.
Die meisten Klagen in Deutschland hängen beim Landgericht München I und zwar derzeit ca. 120 Klagen mit insgesamt über 250.000 LKW-Ansprüchen.
Es sind vom Landgericht München I die beiden Sachverständigen benannt worden:
Dies sind Herr Prof. Dr. Oliver Falck, ifo-Institut, München, als Koordinator und Ansprechpartner für das Gericht, sowie Herr Dr. Johannes Koehnen.
Die Sachverständigen haben Expertise im Wettbewerbsrecht und sind vor allem unabhängig:
Das ifo-Institut ist mit der Ludwig-Maximilians-Universität München assoziiert, wird zu etwa zwei Dritteln aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist demgemäß unabhängig.
Dies ist wichtig zu wissen, da gewichtige wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen.
Sehr erfreulich ist, dass die bisherigen Urteile für die Kläger positiv waren und dass auch die Verjährungsfragen ganz und gar in unserem Sinn behandelt wurden.
Das LG München hat seinen uns günstigen Rechtsstandpunkt bekräftigt und im Anschluss an den Kartellsenat beim Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juni 2018, in Aussicht gestellt, dass die Ansprüche aus den Jahren 1997-2005 unverjährt sind.
Ihre Rechtsanwälte in allen Fragen rund um das LKW-Kartell.
RA Dr. Gregor Guntner
RA Dr. Werner A. Meier
RA Frank Marzillier