MMG LKW Kartell

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LKW Kartell
Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner Rechtsanwalts-
GmbH hilft, ihre Ansprüche durchzusetzen

Am 19.07.2016 hat die EU Kommission festgestellt, dass Daimler, MAN, DAF, Iveco und Volvo/Renault illegale Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen haben und eine Rekordbuße von knappt 4 Milliarden Euro verhängt.

Scania hat erfolglos gegen den Bescheid geklagt.

Dadurch, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass ein illegales Kartell gebildet wurde, ergeben sich für deren Kunden Regressansprüche.

Wir führen zahlreiche Klagen mit tausenden von Ansprüchen. Diese Klagen haben wir zum Landgericht München I eingereicht.

LKW Kartell
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Es liegen bereits 6 klägergünstige Urteile des Bundesgerichtshofs vor. Ferner obsiegende Urteile aus London, Madrid und anderen europäischen Städten.

In über 100 LKW-Kartell-Verfahren vor dem Landgericht München wurde bereits Beweis erhoben und es wird Schadensersatz in Aussicht gestellt.

Es wurde bereits in mehreren Verfahren vor dem Landgericht München I verhandelt. Ferner wurden bereits erste Vergleiche mit den Herstellern geschlossen.

Im LKW-Kartell liegen mittlerweile ca. 6 Urteile des Bundesgerichtshofs vor, die ein klägergünstiges Bild der Rechtsprechung zeichnen.

Es sind vom Landgericht München I die beiden Sachverständigen benannt worden:
Dies sind Herr Prof. Dr. Oliver Falck, ifo-Institut, München, als Koordinator und Ansprechpartner für das Gericht, sowie Herr Dr. Johannes Koehnen.

Die Sachverständigen haben Expertise im Wettbewerbsrecht und sind vor allem unabhängig:
Das ifo-Institut ist mit der Ludwig-Maximilians-Universität München assoziiert, wird zu etwa zwei Dritteln aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist demgemäß unabhängig.

Dies ist wichtig zu wissen, da gewichtige wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen.

LKW Kartell
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Sehr erfreulich ist, dass die bisherigen Urteile für die Kläger positiv waren und dass auch die Verjährungsfragen ganz und gar in unserem Sinn behandelt wurden.

Das LG München hat seinen uns günstigen Rechtsstandpunkt bekräftigt und im Anschluss an den Kartellsenat beim Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juni 2018, in Aussicht gestellt, dass die Ansprüche aus den Jahren 1997-2005 unverjährt sind.

Ferner hat der Bundesgerichtshof, Kartellsenat, hinsichtlich der Beweislage ebenso für die Klägerseite günstig entschieden.

Ihre Rechtsanwälte in allen Fragen rund um das LKW-Kartell.

RA Dr. Gregor Guntner

RA Dr. Gregor Guntner

RA Dr. Werner A. Meier

RA Dr. Werner A. Meier

RA Frank Marzillier

RA Frank Marzillier

Falls Sie noch Ansprüche geltend machen wollen, füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihre Anfrage auf Rückzahlung überprüfen:

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Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren unter
089 / 21 58 58 730